Zinsbindungsende

Das Zinsbindungsende bezeichnet das Ablaufdatum einer Zinsbindungsfrist bei Kreditverträgen und bei Geldanlagen. Bei Verbraucherdarlehen und bei Festgeldanlagen entspricht das Zinsbindungsende dem Ende der Vertragslaufzeit, während die Zinsbindung bei der Immobilienfinanzierung überwiegend und bei Gewerbekrediten häufig nur einen Teil der Kreditlaufzeit umfasst. Bei Tagesgeldkonten für Neukunden wird häufig ein Zinsbindungsende vereinbart, während die übliche Tagesgeldanlage mit einem jederzeit veränderbaren Zinssatz ausgestattet ist. Bei Krediten ist rechtzeitig vor dem Zinsbindungsende das Verhandeln der Bedingungen für die Anschlussfinanzierung erforderlich. Ein spätes Zinsbindungsende ist bei der Kreditfinanzierung und erwarteten Zinssteigerungen sinnvoll, auch wenn die Bank für eine lange Bindungsfrist einen Zinsaufschlag berechnet.

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