Zinsindexierung

Eine Zinsindexierung wird auch als Zinsgleitklausel oder Zinsanpassungsklausel bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine vertraglich festgelegte Regelung. In diesem Fall wird ein Zinssatz wie etwa bei einem Darlehen in Verbindung mit einer Bezugsgröße festgelegt. Diese Bezugsgröße kann sich verändern, was dementsprechend auch zu einer Veränderung des Zinssatzes führt. Wird eine Zinsgleitklausel bei einem Darlehen festgelegt, so hat der Darlehensgeber jederzeit das Recht, den Zinssatz zu ändern. Er kann also aufgrund der vorliegenden Situation am Markt den Zinssatz entweder erhöhen oder senken. Um eine solche Änderung vorzunehmen, reicht eine Mitteilung an den Darlehensnehmer aus. Die Zinsgleitklausel stellt eine besondere Bedingung im Bezug auf Darlehensvereinbarungen dar.

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