Die Zinsinformationsverordnung (ZIV) wurde vom Bundesministerium der Finanzen erlassen. Sie gilt seit dem 1. Juli 2005. Sämtliche weitere EU-Länder verfügen über diese Verordnung in ähnlicher Form. Diese Verordnung regelt die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Ausland. Verfasst wurde die Zinsinformationsverordnung am 26. Januar 2004. Hiermit hat Deutschland nach Vorgaben der EU gehandelt. Nach dieser Verordnung sind Banken in der EU dazu verpflichtet, Zahlungen von Zinsbeträgen an Personen, die im Ausland leben, dem Bundesamt für Finanzen mitzuteilen. Das Bundesamt wiederum gibt diese Informationen dann weiter an die Steuerbehörden, die hierfür zuständig sind. Diese Informationen sind unter anderem wichtig für die Besteuerung von Einkommen.