Bei einer Zinsuntergrenze handelt es sich um einen Mindestzinssatz. Dieser wird in der Regel nicht unterschritten, da sich dies nachteilig auswirken könnte. Beispielsweise kann eine Zinsuntergrenze in Darlehensverträgen aufgeführt werden. In diesem Fall ist diese Untergrenze für die komplette Laufzeit des Vertrags fest vereinbart. Auch bei einem Zinscollar spielt die Zinsuntergrenze eine wichtige Rolle. Hierbei handelt es sich um den Erwerb einer Zinsobergrenze in Verbindung mit dem Veräußern einer Zinsuntergrenze, diese wird auch als Zinsfloor bezeichnet. Ein Zinscollar wird von Kunden häufig dann gewählt, wenn sie eine variable Finanzierung nutzen möchten oder auch wenn der Plan besteht, ein Euribor-Darlehen aufzunehmen.