Zinsvorteil

Unter dem Zinsvorteil wird eine Begünstigung durch einen niedrigen Zinssatz in unterschiedlichen Zusammenhängen verstanden. Bei einem Arbeitgeberdarlehen beruht der Zinsvorteil auf dem im Vergleich zum freien Markt niedrigeren Zinssatz. Dieser Zinsvorteil ist bei Überschreiten einer Freigrenze als geldwerter Vorteil zu versteuern. Im Bereich der Schenkungsteuer ist der Verzicht auf die Zinserhebung bei einem privaten Darlehen ebenso wie ein ungewohnt niedriger Zinssatz steuerpflichtig. Faktisch tritt die Steuerpflicht nur bei hohen Darlehensbeträgen ein, sie bezieht sich ausschließlich auf die geschenkten Zinsen und nicht auf die eigentliche Kreditsumme. Bei der Planung der Rechnungsbezahlung berücksichtigen Rechnungsempfänger das Skonto, dessen Ausnutzung oftmals selbst bei einer Fremdfinanzierung mit einem Zinsvorteil gegenüber dem vollständigen Ausschöpfen der Zahlungsfrist verbunden ist.

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