Zinsvortrag

Der Zinsvortrag ist eine Form der Steuergestaltung im Rahmen der Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Direkt abziehbar sind alle Zinskosten in der Höhe der innerhalb eines Geschäftsjahres erzielten Zinserträge sowie zusätzlich maximal dreißig Prozent des Unternehmensgewinnes, während der darüber hinausgehende Teilbetrag als Zinsvortrag auf die folgenden Kalenderjahre zu verteilen ist. Nicht als Zinsaufwand im Sinne der Unternehmensbesteuerung gelten Mietzinszahlungen, wohl aber die in Verbindung mit der Kreditaufnahme gezahlten Sonderentgelte und Provisionen. Der auch als Zinsschranke bezeichnete Zinsvortrag betrifft ausschließlich größere Unternehmen, da er erst ab einem Zinssaldo von mindestens drei Millionen Euro im Wirtschaftsjahr und zudem grundsätzlich nur bei einem Konzern angehörigen Unternehmen greift.

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