Zulagenzahlung

Die Zulagenzahlung stellt die Auszahlung einer Zulage dar. Bei Zulagen für Mitarbeiter erfolgt die Zulagenzahlung üblicherweise mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Falls die Höhe der Zulagen von der Anzahl der begünstigten Arbeitsstunden abhängt, wird bei einer Gehaltsauszahlung am Monatsanfang die Zulagenzahlung teilweise auf die übernächste Entgeltabrechnung verlegt. Bei geförderten Pflegezusatzversicherungen erfolgt die Zulagenzahlung zusammen mit der Lohnsteuererstattung. Für die Riester-Rente und für die Rürup-Rente wird die Zulagenzahlung nicht an den Empfangsberechtigten, sondern direkt durch die Überweisung auf das entsprechende Konto vorgenommen. Für die Zulagenzahlung zur Zulagenrente stellt der Sparer einen Dauerantrag, woraufhin die Bank beziehungsweise Versicherung die Abwicklung der Zahlungen mit dem zuständigen Amt vornimmt.

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