Zulagenverordnung

Die Zulagenverordnung ist eine Verordnung für den öffentlichen Dienst. Sie regelt, aus welchen Anlässen und in welcher Höhe Beamte Zulagen erhalten. Bei Angestellten tritt der Zulagentarifvertrag an die Stelle der Zulagenverordnung. In mehreren Bundesländern wurde die frühere Zulagenordnung durch eine neue Leistungsprämien- und Zulagenverordnung ersetzt, deren Hauptziel die stärkere Bewertung persönlicher Leistungen anstelle der pauschalen Auszahlung von Zulagen ist. Leistungsprämien werden auch der aktuellen LPZV folgend als Einmalzahlungen gewährt, während Beamte Zulagen bis zum Wegfall des für ihre Auszahlung maßgeblichen Grundes erhalten. Die Grundregeln der Zulagenverordnung ähneln sich innerhalb der deutschen Bundesländer, obgleich der Erlass einer entsprechenden Verordnung Landesangelegenheit ist.

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