Zulagentarifvertrag

Der Zulagentarifvertrag ist der Teil eines Tarifvertrages, der sich mit der Zahlung von Zulagen befasst. In allen Berufszweigen werden Zulagen für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen sowie während der Nachtzeit ausgezahlt. Die Höhe dieser Zulagen ist nicht gesetzlich festgelegt. Vielmehr regelt die Steuergesetzgebung nur, dass zwischen dem Arbeitsentgelt und der Zulagenhöhe ein vernünftiges Verhältnis für die Steuerfreiheit und die Beitragsfreiheit der Zulagen in der gesetzlichen Sozialversicherung bestehen muss. Folglich regelt der Zulagentarifvertrag, welche Prozentsätze des Einkommens oder welche Pauschalbeträge als Zulagen zu zahlen sind. Vor allem im öffentlichen Dienst bestimmen Zulagentarifverträge zahlreiche weitere Sachverhalte, aus deren Anlass Beschäftigte Zulagen erhalten.

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