Zulagenrente

Zulagenrente ist der in der Umgangssprache kaum verwendete offizielle Begriff für die Riester-Rente. Von ihrem Wesen her passt die Bezeichnung auch für die Rürup-Rente, die offiziell jedoch Basisrente heißt. Die Zulagenrente ergänzt gesetzliche Altersrente, deren Leistungen immer weniger zum Bestreiten des Lebensunterhalts eines Rentners ausreichen. Im Drei-Säulen-Modell bildet sie gemeinsam mit den Betriebsrenten die Säule der staatlich geförderten Renten. Für den Erhalt der vollständigen Zulage sind vom Einkommen abhängige Mindestbeträge selbst einzuzahlen. Anfangs war der Leistungsbezug aus der Zulagenrente nur bei einem Alterswohnsitz in Deutschland möglich, diese Regelung entsprach jedoch nicht dem EU-Recht und wurde dahingehend geändert, dass ein Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Bedingung für den Rentenerhalt ist.

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