Zusatzversicherung

Umgangssprachlich meint die Zusatzversicherung vor allem eine freiwillige Krankenversicherung von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, mit deren Hilfe dort nicht versicherte Leistungen wie eine erhöhte Zuzahlung beim Zahnersatz, die Auslandsreisekrankenversicherung oder die meisten naturmedizinischen Heilpraktiker Behandlungen abgedeckt werden. Des Weiteren bezeichnet die Zusatzversicherung ergänzende Leistungen, welche zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Rürup-Rente versichert werden können. Zusatzversicherungen für den Krankheitsfall bilden einen großen Teil des Prämienaufkommens privater Krankenversicherer ab. Gesetzliche Krankenkassen können Zusatzversicherungen vermitteln, wobei neben vergünstigten Prämien der Kontrahierungszwang der Gruppenversicherung für das Mitglied vorteilhaft ist. Bei privaten Rentenversicherungen stellt der Schutz der Hinterbliebenen eine Form der Zusatzversicherung dar.

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