Zusatzversorgung

Die Begriff Zusatzversorgung bezeichnet die zusätzliche Altersvorsorge für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, deren Ziel die Angleichung der Gesamtrente an das Niveau der Pension eines Beamten ist. Das Verfahren wurde von der durch Beiträge der Dienststelle finanzierten Bezuschussung auf das System einer Betriebsrente umgestellt. Ein Grund für die Abkehr vom bisherigen Umlageverfahren bestand in der sinkenden Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, während gleichzeitig die Anzahl der Leistungsempfänger deutlich gestiegen war. Des Weiteren bietet die neue Vereinbarung einer Betriebsrente den Tarifvertragsparteien gegenüber dem alten Modell einen stärkeren Einfluss bei ihrer Gestaltung. Von der Zusatzversorgung profitieren auch kirchliche Mitarbeiter. Die vollständige Bezeichnung der Leistung lautet "Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst", die übliche Abkürzung ist ZÖD.

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