Zusatzversorgungsbeiträge

Die Zusatzversorgungsbeiträge werden vom öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Arbeitgeber getragen. Bis Ende 2001 galt hierfür ein Umlageverfahren, ehe die Umstellung auf ein Betriebsrentensystem erfolgte. Die Beitragszahlung erfolgt weiterhin durch den Arbeitgeber, die Beschäftigten erhalten Versorgungspunkte, deren Umfang die Höhe der Zusatzversorgungsrente bestimmt. Die Zusatzversorgungsbeiträge werden vom Arbeitgeber eingezahlt, dennoch trägt der Beschäftigte indirekt einen Teil der Kosten mit. Das geschieht, indem ein Teil der Beiträge bei der Einkommensteuer versteuert wird und zugleich im Rahmen der Sozialversicherung beitragspflichtig ist. Beim alten System waren die Zusatzversorgungsbeiträge komplett und steuer- und sozialversicherungspflichtig. Grund für die Erhebung von Zusatzversorgungsbeiträgen ist die weitgehende Angleichung der Altersbezüge von Beamten und öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmern.

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