Die Zusatzversorgungskassen nehmen die Beiträge zur Zusatzversorgung ein und zahlen die zusätzliche Rente aus. Zwei Zusatzversorgungskassen betreuen die Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Weitere fünf Zusatzversorgungskassen kümmern sich um die Zusatzversorgung der kirchlichen Arbeitnehmer. Von diesen sind vier für die Mitarbeiter der verschiedenen evangelischen Landeskirchen tätig, während die katholische Kirche die entsprechende Aufgabe durch eine einzige Zusatzversorgungskasse bearbeitet. Die Kommunen sind zurzeit auf siebzehn Zusatzversorgungskassen aufgeteilt. Alle Angestellten des Bundes und der Bundesländer werden über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versorgt, die zugleich die größte Zusatzversorgungskasse darstellt. Mitglieder der Zusatzversorgungskassen sind jeweils die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, sie werden von einigen Kassen als Beteiligte bezeichnet.