Zusatzversorgungskosten sind die Kosten der über das Pflichtniveau hinausgehenden Versorgung für Beamte und gleichgestellte Personen. Zusatzversorgungskosten entstehen sowohl bei Pensionen als auch bei der Beihilfe. Die Leistungen der Zusatzversorgung gehen zwar über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus, ein Anspruch des Leistungsempfängers besteht dennoch, da diese durch den freiwilligen Abschluss von Dienstverträgen oder infolge der Praxis entstehen. In der freien Wirtschaft werden die Kosten freiwilliger Sozialleistungen wie die Beiträge der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge zum Teil ebenfalls als Zusatzversorgungskosten bezeichnet. Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber einschließlich der Kirchen verringern ihre Zusatzversorgungskosten, indem sie das Recht zu einer Zusatzversorgung bei Neueinstellungen einschränken oder ausschließen.