Die Zusatzversorgungsrente wird seit 2002 in der Form einer Betriebsrente ausgezahlt, zuvor wurden die Kosten über eine Umlage der öffentlich-rechtlichen beziehungsweise kirchlichen Arbeitgeber getragen. Zuständig für die Abwicklung der Zusatzversorgungsrente sind die Zusatzversorgungskassen. Anlass für die zusätzliche Rentenzahlung an Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist der Wunsch, die Altersversorgung von Beamten und Angestellten weitgehend anzupassen. Maßgeblich für die Höhe der Zusatzversorgungsrente ist die Anzahl der während der Dienstzeit erworbenen Versorgungspunkte. Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn verringert sich die Höhe der durch die zuständige Zusatzversorgungskasse ausgezahlten Rente. Trotz der Beitragszahlung durch den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber finanziert der Angestellte seine Zusatzversorgungsrente teilweise mit, da die gezahlten Beiträge anteilig steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.