Zustellgebühr

Der Begriff der Zustellgebühr wurde von der früheren öffentlich-rechtlichen Bundespost für unterschiedliche Leistungen verwendet. Sie bezeichnete hiermit sowohl die besondere Postgebühr für die Eilzustellung als auch ein zeitweise beim Erhalt von Paketen zusätzlich vom Empfänger zu bezahlendes Entgelt, welches bereits in den 1980er Jahren aufgehoben wurde. Mietwagengesellschaften bezeichnen ein Zusatzentgelt für die Lieferung des Leihwagens an das Hotel ebenfalls als Zustellgebühr, richtiger wäre dessen Bezeichnung als Zustellentgelt. Auch regionale Tageszeitungen erheben ein umgangssprachlich als Zustellgebühr bekanntes Entgelt für die Lieferung an außerhalb ihres Stammgebietes wohnende Empfänger, ein ähnliches Verfahren gilt oft für Vereinszeitungen.

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