Zustellgeld

Im Postscheckdienst war das Zustellgeld eine zusätzliche Gebühr, welche der Empfänger einer Bargeldauszahlung durch den Geldbriefträger oder den Postboten bezahlen musste. Des Weiteren wurde auch die Zustellgebühr bei Paketsendungen zum Teil als Zustellgeld bezeichnet, diese Leistung war zusätzlich zum vom Absender zu bezahlenden Paketporto vom Paketempfänger zu entrichten und wurde in den 1980er Jahren abgeschafft. In einer weiteren Bedeutung meint das Zustellgeld die Stücklohnberechnung für Austräger von Tageszeitungen und Werbemitteln. Regionale Tageszeitungen erheben für die Belieferung von Adressen außerhalb ihres eigentlichen Verbreitungsgebietes vom Empfänger neben dem eigentlichen Zeitungspreis häufig ein Zustellgeld, welches die gegenüber der Trägerzustellung im Stammgebiet höheren Kosten durch den Postversand deckt.

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