Zuteilungsreife

Die Zuteilungsreife gibt an, dass die Bausparkassen das Darlehen für einen Bausparvertrag vergeben kann. Die Mindestvoraussetzungen zum Erlangen der Zuteilungsreife eines Bausparvertrages bestehen in der Erfüllung der vertraglichen Festlegungen hinsichtlich der Mindestvertragszeit, der Mindestsparzeit, des Mindestguthabens und der Mindestbewertungszahl. Die Zuteilungsreife bedeutet nicht, dass die Bausparkasse das Bauspardarlehen tatsächlich auszahlt. Da die Bausparkasse nur über begrenzte Mittel für die Kreditvergabe verfügt, ist neben der Zuteilungsreife ein Zuteilungsverfahren erforderlich, bei welchem eine höhere Bewertungszahl als die Mindestbewertungszahl erforderlich ist. Die tatsächliche Zuteilung kann nicht exakt vorhergesagt werden. Bausparkassen führen heute das Zuteilungsverfahren zumeist monatlich durch.

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