Das Zuteilungsverfahren beim Bausparvertrag bezeichnet das Verfahren zur Überprüfung der Zuteilungsreife und zur Entscheidung über die tatsächliche Auszahlung der beantragten Baudarlehen. Für die Teilnahme am Zuteilungsverfahren müssen bei herkömmlichen Bausparverträgen die Mindestvertragszeit, die Mindestbewertungszahl, das Mindestguthaben und die Mindestsparzeit erfüllt sein. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gilt der Bausparvertrag und somit eine angedachte Baufinanzierung als zuteilungsreif. Eine tatsächliche Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht zwingend, sobald alle Mindestwerte erreicht sind, da sich die zum Auszahlen des Darlehens vorhandene Bausparsumme nach der Anzahl und Summe der bei einer Bausparkasse abgeschlossenen Verträge richtet. Im Zuteilungsverfahren ermittelt die Bausparkasse eine Bewertungszahl, welche für die tatsächliche Zuteilung des Bauspardarlehens erforderlich ist.