Zuwendung

Das Haushaltsrecht der Länder und des Bundes versteht unter Zuwendungen Zahlungen, welche ohne rechtliche Verpflichtung vergeben werden und zweckgebunden sind. Die für die Gewährung von Zuwendungen zugelassenen Zwecke sind in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Zuwendungen im haushaltsrechtlichen Sinn können außer als Zuschüsse auch als Darlehen bewilligt werden. Des Weiteren kann eine freiwillige Spende eines Unternehmens oder einer Privatperson ebenfalls als Zuwendung bezeichnet werden. Zudem gilt die Erbschaft ebenso wie eine Schenkung als Zweckzuwendung. Auch Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld können als Zuwendungen bezeichnet werden, auch wenn ihre Freiwilligkeit zum Teil in durch entsprechende Tarifverträge aufgehoben wurde.

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