Zuzahlungstabelle

Eine Zuzahlungstabelle gibt an, welche Zuzahlungen zu leisten sind. Bei Medikamenten richten sich die Zuzahlungen nach den Kosten, wobei ein Mindestbetrag von fünf und ein Höchstbetrag von zehn Euro je verordnetem Medikament gilt. Zusätzlich enthält die Zuzahlungstabelle Angaben über die Medikamente, bei deren Verordnung keine Zuzahlung zu leisten ist. In Pflegeheimen gibt die Zuzahlungstabelle neben den Gesamtkosten die von der jeweiligen Pflegestufe abhängigen Zuzahlungen an. Weitere Zuzahlungstabellen mit besonderen Bestimmungen gelten für Reha-Maßnahmen und für Hilfsmittel. Unabhängig von der Zuzahlungstabelle ist die jährliche Summe aller Zuzahlungen auf zwei Prozent des maßgeblichen Bruttoeinkommens beschränkt, bei chronischer Erkrankung verringert sich dieser Betrag auf ein Prozent.

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