Zuzahlungsverordnung

Die Zuzahlungsverordnung befasst sich mit den vom Patienten zu leistenden Zuzahlungen für Arzneimittel, Medikamente und für Heilmittel sowie im Krankenhaus. Die Zuzahlungsverordnung wird ZZV abgekürzt und dient neben Einsparungen der gesetzlichen Krankenkassen der Kostenbeteiligung der Mitglieder, wodurch ein verantwortungsvoller Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln und mit Arzneien erzielt werden soll. Die Zuzahlungsverordnung sieht eine Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des maßgeblichen Bruttoverdienstes und bei chronischen Erkrankungen eine solche von einem Prozent vor. Einzelne Arzneimittel sind von der Zuzahlung durch den Patienten ausgenommen, da die Hersteller Rabattverträge mit den Krankenkassen abgeschlossen haben oder diese besonders preiswert verkaufen.

^