Die Zweitwageneinstufung kommt zur Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung oder in der Vollkaskoversicherung versichern will. Die allgemeine Zweitwageneinstufung erfolgt in Schadenfreiheitsklasse 0. Von dieser Grundregel weichen die meisten Versicherungsgesellschaften aus Wettbewerbsgründen zugunsten ihrer Kunden ab. Am günstigsten ist die Übernahme der Einstufung des Erstwagens für die Versicherung des Zweitwagens. Bei dieser kundenfreundlichen Zweitwageneinstufung machen die meisten Versicherer die Einschränkung, dass Sonderrabatte nur für das Hauptfahrzeug gelten und nicht auf die Versicherungsverträge weiterer Fahrzeuge zu übertragen sind. In einer Nebenbedeutung meint die Zweitwageneinstufung die Entscheidung eines Halters, welchen Wagen er versicherungstechnisch als Erstfahrzeug anmeldet.