Zweitwagenversicherung

Die Zweitwagenversicherung ist ein Sondertarif in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kfz-Vollkaskoversicherung, welchen Versicherungsgesellschaften ihren Kunden einräumen, wenn diese einen zweiten oder weiteren Wagen auf ihren Namen anmelden. Die meisten Versicherer genehmigen eine Zweitwagenversicherung auch, wenn der Versicherungsvertrag für das zweite Fahrzeug auf den Namen des Partners angemeldet wird. Die Nutzung der Zweitwagenversicherung durch den Versicherungskunden ist ebenfalls statthaft, wenn das Fahrzeug durch eine weitere Person gefahren wird, weitgehend üblich ist die Versicherung eines von einem eigenen Kind gefahrenen Kraftfahrzeuges als Zweitwagen. Mithilfe der Zweitwagenversicherung über ein Elternteil lassen sich die hohen Versicherungstarife für Fahranfänger umgehen.

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