Zweitwohnungssteuer

Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer, die eingefordert werden kann. Es ist den Städten und Gemeinden überlassen, ob sie für eine Nebenwohnung eine Steuer erheben möchten und in welcher Höhe, verpflichtet sind sie dazu nicht. Von der Zahlung einer Zweitwohnungssteuer sind sämtliche Personen betroffen, die eine Wohnung als Nebenwohnung angemeldet haben. Dabei ist es nicht weiter relevant, ob es sich um eine Mietwohnung handelt oder ob der Eigentümer selbst in der Wohnung wohnt. Bei der Steuer wird auch nicht berücksichtigt, ob sich die Hauptwohnung im gleichen Ort befindet. Es gibt die Möglichkeit auf eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer. Befreit sind unter anderem verheiratete Paare, die aufgrund ihres Berufs eine Zweitwohnung benötigen.

^