Zwischendarlehen

Ein Zwischendarlehen kommt zur Anwendung, wenn die endgültige Finanzierung zwar gesichert ist, diese zum Zeitpunkt des Mittelbedarfs aber noch nicht zur Verfügung steht. Die maximal übliche Laufzeit eines Zwischendarlehens beträgt zumeist zwölf bis vierundzwanzig Monate. Kürzere Laufzeiten sind ebenfalls möglich, sie kommen unter anderem vor, wenn Besitzer von Wohneigentum ihre alte Immobilie verkaufen und eine neue Wohnimmobilie erwerben. Bei der endgültigen Finanzierung im Anschluss an das Zwischendarlehen kann es sich um einen anstehenden Verkaufserlös, ein bereits vereinbartes Darlehen mit späterem Auszahlungstermin und auch um Eigenkapital wie nicht sofort fällige Sparverträge oder Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen handeln.

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