Zwischengewinn

Zwischengewinne können dadurch erhalten werden, dass ein Anteil an einem Investment nicht das gesamte Jahr über gehalten wird. Dabei handelt es sich um Gewinne, die zu versteuern sind. Zum 1. Januar 1994 wurde die Zwischengewinnsteuer eingeführt. Dies ist für Privatanleger relevant, da auf diese Weise nicht mehr weiter berücksichtigt wird ob bei einem Fonds die Erträge per Ausschüttung oder thesauriert gewonnen werden. Bevor die Zwischengewinnsteuer eingeführt wurde bestand die Möglichkeit, dass ein Fonds vor der Ausschüttung schnell verkauft werden konnte und dass danach wieder investiert wurde. Dies hatte eine Steuerersparnis zur Folge, was durch die Einführung der Zwischengewinnsteuer nicht mehr möglich ist.

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