Zwischenmiete

Die Zwischenmiete meint eigentlich einen befristeten Mietvertrag, welcher zwischen zwei langfristigen Vermietungen eines Objektes abgeschlossen wird. Alternativ kann die Zwischenvermietung auch für den Zeitpunkt vom Auszug des alten Mieters bis zum Abriss oder einer umfassenden Sanierung des Objektes vereinbart werden. Des Weiteren bezeichnen Mieter ein vorübergehendes Mietverhältnis als Zwischenmiete, wenn der Hauptmieter für einen begrenzten Zeitraum die Mietwohnung verlässt und sie an einen Untermieter weitervermietet. Korrekt handelt es in diesem Fall nicht um eine eigentliche Zwischenmiete, sondern um eine Form der Untervermietung. Im gewerblichen Bereich verhindern Zwischenmietverträge häufig weder aus der Sicht des Vermieters noch der Sichtweise der Stadt wünschenswerte Leerstände.

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