Zwischenverwahrung

Unter einer Zwischenverwahrung versteht man den Vorgang, wenn Wertpapiere bei einem anderweitigen Finanzinstitut oder einer Wertpapiersammelbank aufbewahrt werden. Für den Kunden hat dies den Vorteil, dass die Wertpapiere nicht weitergeschickt werden müssen und dass auf diese Weise das Kaufen bzw. Verkaufen der Wertpapiere deutlich einfacher ist. Bei einer Zwischenverwahrung im Ausland ist Vorsicht geboten. Hier sollten zuvor umfassende Informationen eingeholt werden. Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland kann eine Sammel-Steuerbescheinigung erstellt werden. Die inländische Stelle, die zuletzt ausgezahlt hat, kann bei der auszahlenden Stelle über den erfolgten Steuerabzug diese Bescheinigung in Auftrag geben. Dies betrifft den Steuerabzug der Verwahrung im Ausland erfolgte.

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