Zwischenzins

Unter einem Zwischenzins versteht man eine zusätzliche Gebühr. Diese wird fällig, wenn ein Darlehen in Anspruch genommen wird und dies nicht in einer Summe ausgezahlt wird sondern in verschiedenen kleineren Beträgen. In diesem Fall ist dann ein Zwischenzins zu bezahlen. Besonders im Bereich von Baufinanzierungen wird ein Zwischenzins häufig verwendet. Zwischenverzinsung ist grundsätzlich ein Begriff, der aus dem Schuldrecht stammt. Wie bei Zwischenzinsen genau zu verfahren ist, das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) exakt geregelt. Dort wird bestimmt, dass ein Schuldner keine Berechtigung zu einem Abzug bei den Zwischenzinsen hat, selbst wenn eine Schuld bereits vor der Fälligkeit beglichen wird.

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