Abfindungserklärung

Bei einer Abfindungserklärung im engeren Sinn handelt es sich um eine Erklärung des Geschädigten, der bei einigen Versicherungsarten wie der Unfallversicherung mit dem Versicherungsnehmer identisch ist, dass mittels der von der Versicherung gezahlten Abfindung alle Ansprüche abgegolten sind. Eine Abfindung erfolgt in der Versicherungsbranche, wenn die exakte Berechnung des Schadens umständlich wäre. Sie stellt gegenüber dem Geschädigten ein Angebot dar, dessen Annahme die Abwicklung des Versicherungsverfahrens beschleunigt. Rechtlich wirksam ist der Leistungsverzicht nur für eigene Ansprüche, während in Versicherungsangelegenheiten zum Teil auch Dritte wie Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger Ansprüche an den Versicherer erwerben. Analog zur Abfindungserklärung im Versicherungswesen wird der Begriff auch im weiteren Vertragsrecht verwendet, sobald der Empfänger einer Abfindung die damit verbundene Abgeltung aller Ansprüche bescheinigt.

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