Absatzmittler

Absatzmittler ist der betriebswirtschaftliche Fachbegriff für Unternehmen und Einzelpersonen, welche Waren bei einem Hersteller kaufen und diese unverändert an einen weiteren Händler oder an Endverbraucher verkaufen. Während der Verweildauer der Ware in seinem Einflussbereich erwirbt der Absatzmittler das Eigentum an dieser. Nicht zu Absatzmittlern oder auch Absatzhelfern gerechnet werden Unternehmen und Personen, welche Waren erwerben und diese nach ihrer Verarbeitung verkaufen, sie werden vielmehr als Teil des Produktionsprozesses angesehen. Die volkstümlich übliche Bezeichnung der Absatzmittler als Zwischenhändler ist betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, da Händler in jedem Fall eine Mittlerposition zwischen Herstellern und Verbrauchern einnehmen.

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