Abschreibungsformen sind die Varianten, in welchen eine Abschreibung auf Güter des betrieblichen Anlagevermögens möglich ist. Die am häufigsten verwendete Abschreibungsform ist die lineare Abschreibung, bei welcher der Betrieb jährlich einen identischen Betrag als Wertverlust ansetzt. Bei der degressiven Abschreibung wird von einer erhöhten Wertminderung in den ersten Jahren nach der Anschaffung ausgegangen, so dass sich der zunächst hohe Abschreibungssatz im Laufe der Zeit regelmäßig verringert. Bei der progressiven Abschreibung steigt der jährliche Betrag des angesetzten Wertverlustes hingegen. Die leistungsbezogene Abschreibungsform verwendet hingegen nicht die vermutliche Nutzungsdauer, sondern die wahrscheinlichen Leistungsstunden als Grundlage für den Wertverlust. Eine weitere Abschreibungsform stellt die Sonderabschreibung nach dem vorzeitigen Ausscheiden des Anlagegutes aus dem Betriebsvermögen dar.