Abschreibungsfristen

Abschreibungsfristen geben an, über welche Zeiträume einzelne Güter des Anlagevermögens abgeschrieben werden dürfen. Idealerweise orientieren sich die vorgegebenen Abschreibungsfristen an der üblichen Nutzungsdauer der einzelnen Produkte. Wenn Gegenstände nach dem Ablauf ihrer jeweiligen Abschreibungsfrist weiterhin im Unternehmen genutzt werden, ist die künftige Verbuchung mit einem Erinnerungswert von einem Euro üblich, aber nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Falls Bestandteile des Anlagevermögens vor dem Ablaufen der gültigen Abschreibungsfristen aus dem Vermögen ausscheiden, erfolgt eine Sonderabschreibung des noch bestehenden Buchwertes. Für einige Güter existiert neben zeitlichen Abschreibungsfristen die Möglichkeit der vom Nutzungsumfang abhängigen Abschreibung. Kurze Abschreibungsfristen wirken sich positiv auf das Investitionsklima aus.

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