Abschreibungsgesellschaft

Eine Abschreibungsgesellschaft nutzt bewusst steuerliche Sonderbestimmungen, welche in einigen Bereichen eine den realen Wertverlust übersteigende Absetzung für Abnutzung und Sonderabschreibungen erlauben. Sie weisen die entsprechenden Verluste ihren Kapitalgebern zu, welche daraufhin ihre Steuerschuld im Jahr der Absetzung reduzieren. Die Einnahmen fallen erst zu einem späteren Zeitpunkt an, so dass von der Beteiligung an Abschreibungsgesellschaften Anleger profitieren, welche zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Gewinne über ein geringeres Einkommen als im Abschreibungszeitraum verfügen, was überwiegend zutrifft, wenn die steuerlich wirksamen Einnahmen erst im Rentenalter erzielt werden. Wenn eine Abschreibungsgesellschaft jedoch langfristig keinen Gewinn erwirtschaftet, besteht die Gefahr der rückwirkenden Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht durch das Finanzamt.

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