Akkreditiv

Ein Akkreditiv im wörtlichen Sinn ist eine Bescheinigung, welche ein Rechtssubjekt ausstellt. In der Wirtschaftspraxis wird das Akkreditiv zumeist in der Form eines Kreditakkreditivs oder Dokumenten-Akkreditiv verwendet, mittels dessen eine Bank einem zumeist ausländischen Lieferanten die Kreditwürdigkeit ihres Kunden bestätigen. Die das Akkreditiv ausstellende Bank zahlt das Darlehen nicht an den Kunden aus, sondern haftet für den Fall, dass ihr Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Abwicklung des Akkreditivs erfolgt durch eine ausländische Partnerbank und setzt den Versand von Dokumenten voraus, welche die Lieferung der bezogenen Waren belegen.

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