Aktienquote

Bei Versicherungsgesellschaften bezeichnet die Aktienquote den Anteil, welchen die Geldanlage in Aktien am gesamten Vermögen der Gesellschaft einnimmt. Gesetzliche Bestimmungen beschränken die zulässige Aktienquote bei Lebensversicherern auf fünfunddreißig Prozent des zinstragenden Kapitals. Dieser Wert wird von fast allen Gesellschaften deutlich unterschritten, so dass sich die tatsächliche Aktienquote auf durchschnittlich acht bis zehn Prozent beläuft. In einigen Ländern wie Großbritannien sind auch Aktienquoten von einhundert Prozent erforderlich. Die niedrige Aktienquote der Lebensversicherer in Deutschland führt wegen der geringeren Gewinne durch festverzinsliche Anlagen zu einer Verringerung der erwarteten Überschussbeteiligungen. Bei der privaten Geldanlage und bei Fonds gibt die Aktienquote ebenfalls den Anteil der Aktien am Vermögen an.

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