Aktivgeschäft

Der Begriff Aktivgeschäft stammt aus dem Bilanzrecht der Kreditinstitute und meint die Forderungen, welche eine Bank aus der Vergabe von Darlehen erzielt hat. Des Weiteren zählen im Rahmen des Geschäftsberichtes Eventualverbindlichkeiten zum Aktivgeschäft einer Bank, während sie bei der Erstellung einer Bankbilanz nicht als solche gewertet werden. Das Aktivgeschäft ist bei der Publikation der Bankgeschäftszahlen nach der Fälligkeit der einzelnen Forderungen aufzugliedern, wobei die ursprünglich vereinbarte Laufzeit und nicht die restliche Laufzeit der einzelnen Kredite für die Einstufung maßgeblich ist. Typische Aktivgeschäfte einer Bank sind Dispositionsdarlehen, Privatdarlehen, Unternehmenskredite, Immobiliendarlehen und Bürgschaften.

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