Angebotsgültigkeit

Die Angebotsgültigkeit gibt den zeitlichen Ablauf der Bindung des Anbietenden an ein Angebot an. Bei Ausschreibungen wird üblicherweise vorausgesetzt, dass die Angebote bis zur Vergabeentscheidung gültig werden. Für Verbraucher am bedeutsamsten ist die Angebotsgültigkeit bei Sonderangeboten. Diese beläuft sich bei zu ermäßigten Preisen verkauften Produkten des Dauersortiments üblicherweise auf eine Woche, während Aktionsware bis zu ihrem vollständigen Abverkauf zu den beworbenen Verkaufspreisen abgegeben wird. Der Händler ist verpflichtet, die bei üblicher Nachfrage zu erwartende Nachfrage innerhalb der Angebotsgültigkeit befriedigen zu können. Bei Angeboten an Geschäftspartner aus dem gewerblichen Bereich ist eine Befristung der Angebotsgültigkeit üblich, das gilt auch bei persönlichen Angeboten an Verbraucher.

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