Die Angebotskalkulation ermittelt, zu welchem Preis eine Leistung angeboten werden kann. In der Baubranche und generell bei handwerklichen Leistungen wird die für einen Kunden erstellte konkrete Angebotskalkulation auch als Kostenvoranschlag bezeichnet. Der Kostenvoranschlag stellt eine grundsätzlich verbindliche Angebotskalkulation dar, allerdings darf der Leistungserbringer innerhalb der gesetzlichen Grenzen von deren Endbetrag ohne vorherige Genehmigung durch den Auftraggeber abweichen. In die Angebotskalkulation fließen die Gestehungskosten ebenso wie der zu erzielende Gewinn ein, bei letzterem sind Abstriche infolge der Marktsituation möglich. Die Berechnung der Preisuntergrenze stellt eine besondere Form der Angebotskalkulation dar; sie ermittelt den Preis, bei dessen Unterschreiten keine vollständige Kostendeckung mehr gegeben wäre.