Bei einem Angebotsmonopol steht auf dem betrachteten Markt einer größeren Anzahl an Nachfragern nur ein einziger Anbieter gegenüber. Zugelassene und politisch gewollte Angebotsmonopole bestehen für wenige Produkte wie Trinkwasser. Nicht als Angebotsmonopol gilt die Vergabe eines alleinigen Durchführungsrechtes einer wirtschaftlichen Tätigkeit nach erfolgter Ausschreibung wie beim Betrieb einer Bahnstrecke im Nahverkehr. Grundsätzlich kann der alleinige Anbieter bei einem Angebotsmonopol die Preise diktieren; diese Möglichkeit wird jedoch aufgehoben, sobald vergleichbare Produkte zur ersatzweisen Verwendung zur Verfügung stehen. Patente auf Neuerfindungen ermöglichen zwar grundsätzlich die Nutzung eines Angebotsmonopols für das neue Produkt, in fast allen Fällen stehen diesem jedoch ähnliche Lösungen gegenüber.