Der Begriff Arbeitsaufnahme bezeichnet den Beginn einer Arbeitstätigkeit. Er bezieht sich sowohl auf den Antritt einer neuen Stelle als auch auf den Beginn der Tätigkeit an einem konkreten Arbeitstag. In den Einwanderungsbestimmungen der meisten Staaten stellt die Einwanderung zum Zweck der Arbeitsaufnahme einen besonderen Tatbestand dar, sie meint die Einreise mit der Absicht, innerhalb des Landes zu arbeiten. Im Rahmen der Rufbereitschaft wird üblicherweise ein Zeitrahmen oder auch Rahmenarbeitszeit vereinbart, innerhalb dessen der Schritt von der Information über die Notwendigkeit eines Einsatzes bis zur tatsächlichen Arbeitsaufnahme erfolgen muss. Des Weiteren bezeichnet die Arbeitsaufnahme auch den Zeitpunkt, an welchem eine Arbeitsgruppe oder eine neue Betriebsstelle mit ihrer Tätigkeit beginnt.