Arbeitsförderungsgesetz (AFG)

Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) galt in der Bundesrepublik Deutschland von 1969 bis Ende 1997 und wurde durch die Integration der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen in das Sozialgesetzbuch als SGB III abgelöst. In der öffentlichen Wahrnehmung waren die Bestimmungen zur Zahlung des Arbeitslosengeldes die wichtigsten Inhalte des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG); tatsächlich enthielt der Gesetzestext umfangreiche Regelungen auch zu den Bereichen Beschäftigungssicherung und Wirtschaftswachstum. Des Weiteren war die im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ausschließlich den staatlichen Arbeitsämtern vorbehaltene Arbeitsvermittlung Bestandteil der gesetzlichen Regelung. Das Vorgängergesetz zum AFG befasste sich im Gegensatz zu diesem fast ausschließlich mit den Bereichen Arbeitsvermittlung und Arbeitslosengeldzahlung.

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