Arbeitslohn

Für die Berechnung des Arbeitsentgeltes gibt es grundsätzlich zwei Verfahren. Während das Gehalt als feste monatliche Zahlung im Arbeitsvertrag festgelegt ist, richtet sich der als Zeitlohn vereinbarte Arbeitslohn nach der Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden. Alternativ kann ein Stücklohn oder eine Kombination aus Zeit- und Akkordlohn vereinbart werden. Früher trennte die Abrechnung nach festem Gehalt oder geleisteter Arbeit die Berufsgruppen der Angestellten und der Arbeiter voneinander, diese Trennung ist heute weitgehend aufgehoben worden. Zudem steht die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitnehmern nach der Art der Entgeltberechnung bei einigen Berufen im Widerspruch zur ebenfalls nicht mehr offiziellen Differenzierung nach Art der Tätigkeit. Besonders Leiharbeitnehmer und Callcenter-Mitarbeiter üben Angestellten-Tätigkeiten aus, werden jedoch überwiegend nach geleisteten Arbeitsstunden bezahlt.

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