Arbeitslosengeld

Der aktuelle Begriff Arbeitslosengeld umfasst sowohl das Arbeitslosengeld I als auch das Arbeitslosengeld II; im tatsächlichen Sprachgebrauch wird das Arbeitslosengeld II jedoch fast ausschließlich als Hartz IV bezeichnet. Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I begründet sich durch eine bestehende Arbeitslosigkeit sowie eine vorhergegangene Beitragszahlung und erfordert keine Bedürftigkeit. Die Höhe des Arbeitslosengeldes I errechnet sich anhand des erzielten Arbeitsentgeltes vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, die entsprechenden Leistungen werden maximal ein Jahr lang ausgezahlt. Voraussetzung für den Bezug des Arbeitslosengeldes I ist, dass der Bezieher sich als arbeitssuchend meldet und arbeitsfähig ist. Für die Sicherstellung des Anspruchs auf das Arbeitslosengeld I ist eine Meldung beim Arbeitsamt vorzunehmen, sobald der Arbeitnehmer von der demnächst eintretenden Arbeitslosigkeit erfährt.

^