Die Arbeitszeit meint die Zeit, welche ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verbringt und dort mit der Durchführung seiner beruflichen Tätigkeit befasst ist. Während Erholungspausen nicht zur Arbeitszeit zählen, sind Rüstzeiten und Bildschirmunterbrechungen auf diese anzurechnen. Die Arbeitszeit kann im Arbeitsvertrag je Tag oder je Woche festgelegt werden; statt exakt festgelegter Stundenzahlen ist auch die Vereinbarung von Höchstwerten und Mindestwerten möglich. Während Arbeitszeiten noch bis in die 1980er Jahre hinein überwiegend starr vom Arbeitgeber vorgegeben wurden, hat der Arbeitnehmer heute Gestaltungsmöglichkeiten, sofern die Art der Tätigkeit diese zulässt. Für den täglichen und wöchentlichen maximalen Umfang der Arbeitszeit bestehen gesetzliche Vorgaben.