Arbeitszeiterfassung

Die Arbeitszeiterfassung beinhaltet die Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit zum Zweck der Lohnabrechnung oder zur Überprüfung, ob der Gehaltsempfänger seine vertraglich vereinbarte quantitative Arbeitszeit tatsächlich erbringt. Die Arbeitszeiterfassung kann durch technische Mittel, Softwareprogramme oder durch eine bloße Buchführung des Mitarbeiters über seine Arbeitszeit erfolgen, wobei eine Gegenzeichnung durch einen Vorgesetzten üblich ist. Bei fest vorgegebenen Arbeitszeiten beschränkt sich die Arbeitszeiterfassung auf die Notierung eventueller Überstunden. Die durch den Arbeitnehmer gestaltbare Arbeitszeit ohne Arbeitszeiterfassung wird oft als Vertrauensarbeitszeit bezeichnet. Die Möglichkeiten einer korrekten Arbeitszeiterfassung sind auch im Sinn des Arbeitnehmers, da sie die unkontrollierte und unbezahlte Mehrarbeit verhindert.

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