Arbeitszeitverkürzung

Die Arbeitszeitverkürzung ist eine Verringerung der zumeist wöchentlichen Arbeitszeit. In der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts erfolgte in vielen Branchen eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohn- und Gehaltsausgleich, diese wurde seit den 1990er Jahren teilweise rückgängig gemacht. Eine Arbeitszeitverkürzung, welche mit einer Verringerung des Einkommens verbunden ist, dient häufig in schlechten Konjunkturphasen als Alternative zur Entlassung von Arbeitnehmern. Die vertragliche Arbeitszeitverkürzung ist nicht mit der Kurzarbeit zu verwechseln, welche als vorübergehend gilt und mit einem teilweisen Ausglich des Einkommensverlustes durch staatliche Stellen verbunden ist. Die meisten Gewerkschaften sind von ihrer früheren Forderungen nach einer Arbeitszeitverkürzung mit Entgeltausgleich auf fünfunddreißig Wochenstunden abgerückt.

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