Armutsgrenze

Die Armutsgrenze in Deutschland bezeichnet die untere Einkommensgrenze, bis zu welcher ein Mensch unter Berücksichtigung des Existenzminimums als arm gilt. Dabei ist zwischen der absoluten und der relativen Armutsgrenze zu differenzieren. Die absolute Armutsgrenze beschreibt ein Einkommen, unterhalb dessen das vorhandene Geld für die Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Kleidung und Unterkunft nicht ausreicht, während sich die relative Armutsgrenze auf das Einkommen einer Volkswirtschaft bezieht. Die meisten Autoren sehen die relative Armutsgrenze als unterschritten an, wenn das Einkommen weniger als vierzig Prozent des um extrem hohe Vermögen bereinigten Durchschnittseinkommens einer Volkswirtschaft liegt. Die Schweiz definiert die Armutsgrenze bei einem Einkommen von 1000 CHF nach Abzug der Miete.

^